Ein Verein will sich zur Jahreshauptversammlung treffen. Jugendliche suchen einen Raum, in dem sie für einen Auftritt üben können. Eine Seniorengruppe möchte sich regelmäßig in einem Raum treffen können, der barrierefrei zu erreichen ist.
All diesen verschiedenen Situationen ist eines gemein: In Breckerfeld lässt sich kein wirklich geeigneter Ort finden, denn hier es gibt kein entsprechendes städtisches Veranstaltungsgebäude.
Ein Bürgerhaus wäre aber nicht nur für die Vereine, die mit ihrem Engagement viel für uns alle leisten, eine Bereicherung. Es könnte auch dazu genutzt werden, das kulturelle Leben auszuweiten. Ausstellungen und diverse kulturelle Veranstaltungen könnten dort stattfinden.
In einem solchen Gebäude könnte auch eine erweiterte und mit modernen Medien ausgestattete Bücherei untergebracht werden, die zum Lesen und Stöbern einlädt.
Und nicht zuletzt könnte so auch endlich ein angemessener Versammlungsraum für die Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse entstehen.
Dass die Stadtvertretung Breckerfeld im Versammlungsraum der Feuerwehr an der Langscheider Straße tagen muss, kann kein Dauerzustand sein. Wegen der räumlichen Enge dort können z.B. rollstuhlfahrende Bürgerinnen und Bürger nicht barrierefrei in den Versammlungsraum gelangen. Abstandsregelungen – wie in der CORONA-Krise gefordert – können in keinster Weise eingehalten werden.
Dies sind gute Gründe dafür, dass Vertreter der Wählergemeinschaft erstmalig im Jahr 2017 in der Stadtvertretung eine parteiübergreifende Diskussion für die Errichtung eines Bürgerhauses anregten. Doch unser Vorschlag, die Idee eines Bürgerhauses gemeinsam mit allen Fraktionen auf ihre Machbarkeit hin zu diskutieren, wurde im Rat mehrheitlich abgelehnt.
Die Finanzierung eines Bürgerhauses ist kein Problem. Im Bereich der liquiden Mittel der Stadt Breckerfeld sind erhebliche Beträge für derartige Zwecke vorhanden. Durch die Beantragung von Fördermitteln könnte der finanzielle Beitrag der Stadt evtl. noch gesenkt werden.
Die Folgekosten eines Bürgerhauses können durch Nutzungsgebühren, Eintrittsgelder bei Ausstellungen und evtl. durch Sponsorengelder (Überschüsse Sparkasse, AVU etc.) gemindert werden. Es ist auch denkbar, dass für den Betrieb eines Bürgerhauses – wie bei der Sport- und Freizeitanlage – eine GmbH mit tatkräftiger ehrenamtlicher Unterstützung gegründet wird.
Sollte ein Neubau nicht möglich sein, unterstützen wir aber auch die Nutzung einer für diese Zwecke grundlegend umgebauten Bestandsimmobilie.