Wählergemeinschaft Breckerfeld

Ein Verein will sich zur Jahres­hauptversammlung treffen. Ju­gendliche suchen einen Raum, in dem sie für einen Auftritt üben können. Eine Seniorengruppe möchte sich regelmäßig in einem Raum treffen können, der barrie­refrei zu erreichen ist.

All diesen verschiedenen Situati­onen ist eines gemein: In Brecker­feld lässt sich kein wirklich geeig­neter Ort finden, denn hier es gibt kein entsprechendes städtisches Veranstaltungsgebäude.

Ein Bürgerhaus wäre aber nicht nur für die Vereine, die mit ih­rem Engagement viel für uns alle leisten, eine Bereicherung. Es könnte auch dazu genutzt wer­den, das kulturelle Leben aus­zuweiten. Ausstellungen und diverse kulturelle Veranstaltungen könnten dort stattfinden.

In einem solchen Gebäude könnte auch eine erweiterte und mit modernen Medien ausgestattete Bücherei untergebracht werden, die zum Lesen und Stöbern ein­lädt.

Und nicht zuletzt könnte so auch endlich ein angemessener Ver­sammlungsraum für die Sit­zungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse entstehen.

Dass die Stadtvertretung Brecker­feld im Versammlungsraum der Feuerwehr an der Langscheider Straße tagen muss, kann kein Dau­erzustand sein. Wegen der räum­lichen Enge dort können z.B. roll­stuhlfahrende Bürgerinnen und Bürger nicht barrierefrei in den Versammlungsraum gelangen. Abstandsregelungen – wie in der CORONA-Krise gefordert – kön­nen in keinster Weise eingehalten werden.

Dies sind gute Gründe dafür, dass Vertreter der Wählergemeinschaft erstmalig im Jahr 2017 in der Stadtvertretung eine parteiüber­greifende Diskussion für die Er­richtung eines Bürgerhauses an­regten. Doch unser Vorschlag, die Idee eines Bürgerhauses gemein­sam mit allen Fraktionen auf ihre Machbarkeit hin zu diskutieren, wurde im Rat mehrheitlich abge­lehnt.

Die Finanzierung eines Bür­gerhauses ist kein Problem. Im Bereich der liquiden Mittel der Stadt Breckerfeld sind erhebliche Beträge für derartige Zwecke vor­handen. Durch die Beantragung von Fördermitteln könnte der fi­nanzielle Beitrag der Stadt evtl. noch gesenkt werden.

Die Folgekosten eines Bürger­hauses können durch Nutzungs­gebühren, Eintrittsgelder bei Ausstellungen und evtl. durch Sponsorengelder (Überschüsse Sparkasse, AVU etc.) gemindert werden. Es ist auch denkbar, dass für den Betrieb eines Bürger­hauses – wie bei der Sport- und Freizeitanlage – eine GmbH mit tatkräftiger ehrenamtlicher Unter­stützung gegründet wird.

Sollte ein Neubau nicht möglich sein, unterstützen wir aber auch die Nutzung einer für diese Zwe­cke grundlegend umgebauten Be­standsimmobilie.